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Für den Einsatz unter beengten Platzverhältnissen haben wir einen sogenannten Kurzschild entwickelt. Dieser eignet sich im wesentlichen zum Schutz in Situationen, in denen keine schwerwiegenden Angriffe mit Schlag- oder Stichwerkzeugen zu erwarten sind. Hierfür verweisen wir auf unsere Schilde gem. TR.
Der Kurzschild wird gerne im Maßregelvollzug eingesetzt, um sich z. B. gegen Spucken oder entgegen geschleuderte weiche Medien zu schützen. Durch seine geringe Größe ist er außerodentlich schnell in Position gebracht und schützt den Anwender.
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